Ultracarbon® 50 g Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen

Rote Liste Eintrag

Basisinformationen

ATC

Abgabebestimmungen

apothekenpflichtig

Produkttyp

Arzneimittel

Produkteigenschaft

Chemisch

Zusammensetzung

1 Fl. (61,5 g) enth.: Medizinische Kohle 50 g

Sonstige Bestandteile: Citronensäure-Monohydrat (E 330), Glycerol (E 422), Arabisches Gummi (E 414)

Anwendungsgebiete

Akute orale Vergiftungen und Überdosierungen von Arzneimitteln.

Dosierung

Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren: 50-100 g (entspricht 1 bis 2 Flaschen Ultracarbon) möglichst bald verabreichen. Bei ernsten Vergiftungen ist die Behandlung für einige Tage fortzusetzen, indem alle 4-6 Stunden eine Dosis von 20 g verabreicht wird. Kinder bis zu 12 Jahren: Empfohlene Dosierung: ungefähr 1 g pro kg KG. In akuten Vergiftungsfällen bei Kindern < 12 Jahren eine halbe Dosis (d. h. ½ Flasche) verabreichen; bei Kindern < 4 J. ¼ Flasche als Initialdosis verabreichen und nach Rücksprache mit dem Arzt einige Male wiederholen.

Weitere Angaben zur Dosierung siehe Fachinformation

Gegenanzeigen

Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder einen der sonstigen Bestandteile. Wenn feststeht, dass die Vergiftung durch ätzende Stoffe (wie starke Säuren oder Basen) verursacht worden ist, soll Ultracarbon nicht angewendet werden, da es in solchen Fällen bei Ösophagoskopie und bei Gastroskopie störend wirken kann.

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Packungsangaben

Messzahl PZN AVP (EB)/FB AVP/UVP
1 Fl. 61,5 g N2 08863054
Preisangaben sind nur für Fachkreise verfügbar.
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