Kohlenhydrate (Fructose, Galactose, Glucose, Honig, Invertzucker, Sucrose (Saccharose)) (Z 25)

s. auch Z 30 Lactose

(s. auch Besonderheitenliste des BfArM, Oktober 2017 und Excipients Guideline der EMA, November 2019)

Anwendungsbeschränkungen

a Fructose: Orale und parenterale Anwendung (außer i.v.) und ≥5 mg/kg/Tag: Hereditäre Fructose-Intoleranz. Intravenöse Anwendung: Hereditäre Fructoseintoleranz es sei denn, es ist zwingend erforderlich.
b Galactose: Orale und parenterale Anwendung: Hereditäre Galactose-Intoleranz, z. B. Galaktosämie; Orale Anwendung: Glucose-Galactose-Malabsorption
c Glucose:Orale Anwendung: Glucose-Galactose-Malabsorption
d Invertzucker, Honig: Orale Anwendung: Hereditäre Fructose-Intoleranz, Glucose-Galactose-Malabsorption
e Sucrose (Saccharose): Orale Anwendung: Hereditäre Fructose-Intoleranz, Glucose-Galactose-Malabsorption, Sucrase-Isomaltase-Mangel

Warnhinweise

a Fructose, Glucose, Invertzucker, Honig, Sucrose (Saccharose): Flüssige Zubereitungen zur Einnahme, Lutsch- und Kautabletten (Anwendung ≥2 Wochen): Kann schädlich für die Zähne sein (Karies).
b Dosen ≥ 5 g/Tag: Der Kohlenhydratgehalt ist bei Patienten mit Diabetes mellitus zu berücksichtigen.
c Fructose: Die additive Wirkung gleichzeitig angewendeter Fructose (oder Sorbitol)-haltiger Arzneimittel und die Einnahme von Fructose (oder Sorbitol) über die Nahrung ist zu berücksichtigen.
d Fructose: Intravenöse Anwendung: Bei Babys und Kleinkindern (unter 2 Jahren) wurde eine hereditäre Fructoseintoleranz möglicherweise noch nicht diagnostiziert. Intravenös angewendete Arzneimittel (die Fructose enthalten) können lebensbedrohlich sein und sind bei dieser Personengruppe kontraindiziert, es sei denn, es besteht eine zwingende klinische Notwendigkeit und es sind keine Alternativen verfügbar.