Zyclara 3,75% Creme

Rote Liste Eintrag

Basisinformationen

ATC

Abgabebestimmungen

rezeptpflichtig

Produkttyp

Arzneimittel

Produkteigenschaft

Chemisch

Zusammensetzung

1 Btl. enth.: Imiquimod 9,375 mg in 250 mg Creme (3,75%)

Sonstige Bestandteile: Isostearinsäure, Benzylalkohol, Cetylalkohol, Stearylalkohol, weißes Vaselin, Polysorbat 60, Sorbitanstearat, Glycerol, Methyl-4-hydroxybenzoat (E 218), Propyl-4-hydroxybenzoat (E 216), Xanthangummi, ger. Wasser

Anwendungsgebiete

Top. Behandl. v. klin. typ., nicht hyperkeratot., nicht hypertropher, sichtbarer od. tastbarer aktin. Keratose (AK) im Gesicht od. auf d. unbehaarten Kopfhaut b. immunkompetenten Erw., wenn and. top. Behandl.-möglichk. kontraind. od. weniger geeign. sind.

Dosierung

Zyclara (pro Anw. bis zu 2 Btl. m. je 250 mg Creme/Btl.) sollte 1-mal tgl. vor dem Zubettgehen über 2 Behandl.-zyklen v. jeweils 2 Wo., die durch einen 2-wöch. behandl.-freien Zeitraum getrennt sind, auf d. Haut im betroffenen Behandl.-bereich aufgetragen od. nach Anweis. des Arztes angewendet werden. D. Behandl.-bereich ist d. gesamte Gesicht bzw. d. unbehaarte Kopfhaut. Lokale Hautreakt. im Behandl.-bereich sind teilw. zu erwarten u. aufgr. d. Wirk.-weise häufig. Wenn dies aufgr. d. Beschw. des Pat. od. d. Intensität d. lokalen Hautreakt. erforderl. wird, kann d. Behandl. für einige Tage unterbrochen werden. Allerdings sollte keiner d. 2-wöch. Behandl.-zyklen aufgr. v. ausgelassenen Anw. od. Behandl.-pausen verlängert werden. Währ. d. Behandl. kann aufgr. d. wahrscheinl. Wirk. v. Imiquimod, subklin. Läs. sichtbar zu machen u. zu behand., ein vorübergeh. Ansteigen d. Anzahl an aktin. Keratosen beobachtet werden. Bis zum Abheilen lokaler Hautreakt. kann d. Anspr. des Pat. auf d. Ther. nicht adäquat beurteilt werden. D. Pat. sollten d. Behandl. wie verschrieben fortsetzen. Auch wenn alle aktin. Keratosen anschein. verschwunden sind, sollte d. Behandl. über den vollständigen Behandl.-zeitraum weitergeführt werden. D. klin. Ther.-ergebn. kann nach d. Regenerat. d. behand. Haut beurteilt werden, d. h. etwa 8 Wo. nach Behandl.-ende u. danach in angemessenen Abständen entspr. d. klin. Einschätz. Läs., die 8 Wo. nach dem 2. Behandl.-zyklus nicht vollständig auf d. Ther. anspr., sollten erneut sorgf. bewertet u. d. Ther. überdacht werden.

Weitere Angaben zur Dosierung siehe Fachinformation

Weitere Inhalte

Packungsangaben

Messzahl PZN AVP (EB)/FB AVP/UVP
28 Btl. zur Einmalanw. N2 01140430
Preisangaben sind nur für Fachkreise verfügbar.
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