Natriumfluorid (N 8)

(s. auch Monographie BAnz. 11, 19. 1. 1988 – Natriumfluorid und 2. Berichtigung vom 1. 7. 1992)

Gegenanzeige

Eine weitere systematische Fluorid-Anwendung, z. B. mit Trink-/Mineral-/Tafelwasser od. fluoridiertem Speisesalz.

Anwendungsbeschränkungen

a Früh- u. Mangelgeborene, solange sie nicht gedeihen
b Hinweis: Bei einem Fluoridgehalt des zur Ernährung des Säuglings od. Kleinkindes verwendeten Wassers (Trink-/Tafel-/Mineralwasser)>0,3 mg/l sind Fluoridgaben in den beiden ersten Lebensjahren entbehrlich. (Für Kinder, die ausschließlich gestillt werden, gilt diese Einschränkung nicht.) Bei schweren, das Wachstum beeinträchtigenden chronischen Erkrankungen ist über die Fluoridprophylaxe im Einzelfall zu entscheiden.

Schwangerschaft

Eine Fluoridzufuhr während der Schwangerschaft ist zwar nicht kontraindiziert, aber für das Gebiss des Kindes wahrscheinlich ohne Nutzen.

Intoxikationen

a Zur Kariesprophylaxe Bei chronischer Überdosierung von Fluorid in den ersten Lebensjahren können sich eine Zahnfluorose mit Schmelzdefekten am bleibenden Gebiss u. bei sehr erheblicher, langfristiger Überdosierung Störungen des Knochenaufbaus entwickeln. Eine akute Überdosierung ist unbedingt zu vermeiden (Intoxikationsgefahr).
Therapie
Sofort reichliche Flüssigkeitszufuhr per os in Form von Milch, dann Erbrechen durch Reizen der Rachenhinterwand auslösen. Magenspülung mit Calciumgluconatzusatz. Sofortige i.v. Injektion von 20 ml einer 10%igen Calciumgluconat-Lösung in viertel- bis halbstündlichen Abständen unter Kontrolle des Calciumspiegels. Zur Prophylaxe des Kammerflimmerns Lidocain. Schockbekämpfung. Flüssigkeits- od. Elektrolytsubstitution.
b Hochdosierte orale Therapie
Salivation, Übelkeit, blutige Brechdurchfälle u. Leibschmerzen. Im weiteren Verlauf Muskelschwäche, Tremor, tetanische Krämpfe, Temperatursteigerung, Blutdrucksenkung, Tachykardie, Dyspnoe. Exitus durch Herzversagen od. Atemlähmung. Bei Überleben evtl. Leber- u. Nierenschädigung.
Präparate (3)